1. Geltungsbereich
Die Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Kreis- und Hochschulstadt Meschede (im folgenden Schulträgerin genannt) gestellten, mobilen, schuleigenen Endgeräten für die Lehrkräfte und weitere MitarbeiterInnen, die am Bildungs- und Erziehungsauftrag in Schulen beteiligt sind, zu Unterrichtszwecken und zur rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der §§ 120 bis 122 des Schulgesetzes NRW und der „Verordnung für die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern“ (VO-DV I) und der „Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer“ (VO-VD II)
2. Ausstattung
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede stellt Lehrkräften und weiteren MitarbeiterInnen, die am Bildungs- und Erziehungsauftrag in Schulen beteiligt sind, mobile schuleigene Endgeräte auf Basis der Betriebssysteme Microsoft Windows OS bzw. Apple iPadOS inkl. Zubehör zur Verfügung. Die Auswahl geeigneter Endgeräte erfolgt in enger Abstimmung mit den Schulleitungen.
3. Überlassung/ Einsatzbereich
Die Ausstattung wird bis auf Widerruf ausgeliehen. Bei Versetzung oder Ausscheiden aus dem Dienst ist das Gerät inkl. des Zubehörs an die Schulträgerin zurückzugeben. Die Ausstattung bleibt auch nach Überlassung Eigentum der Schulträgerin. Die Ausstattung steht den Lehrkräften und weiteren MitarbeiterInnen nur zur dienstlichen Nutzung, innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes, unentgeltlich zur Verfügung.
Zur Verwaltung der mobilen Endgeräte durch den Schulträger ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Lehrkraft bzw. der weiteren MitarbeiterInnen, welchen ein mobiles Endgerät zur Verfügung gestellt wird, notwendig.
Dieser muss seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 7 DSGVO erklären. Die Einwilligungserklärung erfolgt auf Basis einer Information nach Art. 13/14 DSGVO, ist freiwillig und für die Zukunft widerrufbar. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der erforderlichen Einwilligung entstehen keine Nachteile gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalens.
3. Nutzungsbedingungen
3.1 Beachtung geltender Rechtsvorschriften
Die gesamte Rechtsordnung, insbesondere die Bestimmungen des Urheber-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Strafrechts, bildet bei der Nutzung der Ausstattung den gesetzlichen Rahmen.
Bei der Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials oder Softwareanwendungen sind deren Lizenzbedingungen zu beachten. Ohne Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist eine Verarbeitung geschützter Materialien sowie die Nutzung von Softwareanwendungen untersagt.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW), des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) und der Verordnungen über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten (VO-DV I, VO-DV II) zu beachten.
Unabhängig von der gesetzlichen Zulässigkeit ist es bei der Nutzung des mobilen Endgeräts zudem nicht gestattet, verfassungsfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte willentlich oder wissentlich abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten.
Die Lehrkraft als verantwortliche Nutzerin bzw. verantwortlicher Nutzer verpflichtet sich, zu jeder Zeit Auskunft über den Verbleib des mobilen Endgeräts geben zu können und dieses der Schulleitung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten vorzuführen. Sie/Er trägt dafür Sorge, das Leihobjekt pfleglich zu behandeln.
Besteht der Verdacht, dass das geliehene mobile Endgerät oder eine Anwendung/App von Schadsoftware befallen ist, ist dies der Schule unverzüglich zu melden. Im Falle des Verdachts auf Schadsoftwarebefall darf das Gerät solange nicht genutzt werden, bis die Schule bzw. die Schulträgerin die Nutzung wieder freigibt.
4.2 Zugriff auf die Ausstattung
Die Ausstattung darf nicht an andere Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Dritte weitergegeben oder diesen zum Gebrauch überlassen werden. Diese Einschränkung umfasst nicht die Mitnutzung der Ausstattung durch beteiligte Personen im Kontext schulischer Szenarien (z. B. Konferenzen).
Im öffentlichen Raum (hier einschließlich Klassenraum, Lehrerzimmer, Aula etc.) ist die mobile Ausstattung nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Passwörter als Zugriffsschutz für die Ausstattung dürfen nicht weitergegeben werden.
4.3 Zugang zur Ausstattung
Der Zugang erfolgt über einen Account der Lehrkraft (schuleigene Identität). Der Account wird über die Syntax Benutzername.Domäne abgebildet, wobei der Benutzername aus Vorname.Nachname und die Domain aus schulname.meschede.schule besteht.
Die Zugänge zu den Accounts werden durch die Schulträgerin oder eine beauftragte Dritte mit initialen Passwörtern gesichert. Die Passwörter sind sicher aufzubewahren und Dritten nicht zur Kenntnis zu geben. Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Passwort Dritten bekannt geworden sein sollte, ist dieses unverzüglich zu ändern.
Das Passwort muss die folgenden Sicherheitskriterien erfüllen: Mindestens acht Zeichen lang sein, Groß- und Kleinbuchstaben sowie mindestens eine Ziffer und ein Sonderzeichen (z. B.: +, -, *, #, ?, !).
Das Gerät ist bei jedem (auch kurzem) Verlassen des jeweiligen Arbeitsplatzes in geeigneter Weise vor dem Zugriff durch Dritte zu sperren.
4.4 Grundkonfiguration zur Gerätesicherheit
Im Übergabezustand sind die Endgeräte mit technischen Maßnahmen zur Absicherung gegen Fremdzugriffe und Malware durch die Schulträgerin vorkonfiguriert.
Den Nutzerinnen und Nutzern der mobilen Endgeräte und des ggf. mitausgelieferten Zubehörs ist es untersagt, die vorkonfigurierten Maßnahmen zu deaktivieren oder zu ändern. Darüber hinaus ist es untersagt, Sicherheitsmaßnahmen zu deaktivieren.
Die Verbindung zum Internet sollte nur über vertrauenswürdige Netzwerke erfolgen z. B. über das Netzwerk der Schule, das eigene WLAN Zuhause oder einen Hotspot des eigenen Mobiltelefons. Bestehen Zweifel an der Sicherheit der zur Verfügung stehenden Netzwerke (z.B. im Café), sollte das Gerät nicht genutzt werden.
4.5 Softwareinstallation
Die Schulträgerin stellt in Abstimmung mit der Schule folgende Anwendungen und Apps zur Verfügung:
- Endgeräte auf Basis des Betriebssystems Microsoft Windows OS
- Microsoft Word, Excel, PowerPoint und Access [1]
- Firefox und Microsoft Edge bzw. Google Chrome
- VLC Mediaplayer
- Endgeräte auf Basis des Betriebssystems Apple iPadOS
- Microsoft Word, Excel und PowerPoint
- Apple Pages, Numbers und Keynote
- Firefox und Microsoft Edge bzw. Google Chrome
- VLC Mediaplayer
Bei Microsoft Windows-basierten Endgeräten haben die Lehrkräfte lokale Administrationsrechte, sodass Softwareanwendungen auf dem Endgerät installiert und verwendet werden können, sofern dies mit dem zentralen Mobile Device Management (MDM) der Schulträgerin und dem Datenschutz vereinbar ist. Dabei sind die Lizenzbedingungen sowie Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten (siehe 4.1).
Bei Fragen zum Datenschutz können sich die Lehrkräfte an die/den zuständige(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) wenden.
Im Falle von kostenpflichtiger Software entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der Schulträgerin über die Finanzierung. Diese muss durch die Nutzerinnen bzw. die Nutzer vorab beantragt werden.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen
Die Lehrkraft hat für folgende Sicherheitsmaßnahmen eigenständig Sorge zu tragen:
- Damit automatische Updates auf ein Endgerät heruntergeladen und eingespielt werden können, muss das Endgerät regelmäßig (z.B. einmal in der Woche) mit dem Internet verbunden werden. Anfragen des Betriebssystems oder von installierter Software zur Installation von Updates sind grundsätzlich zu bestätigen.
- Die Sicherung der individuell von der Nutzerin oder dem Nutzer vorgenommener Einstellungen, die Installation individueller Programme und Anwendungen wie auch die regelmäßige Erstellung von Backups der Daten und Dokumente obliegt in der eigenen Verantwortung.
4.6 Cloudspeicher- und Kommunikationsdienste
Für die Ablage und den Austausch von Daten und Dokumenten mit Personenbezug dürfen ausschließlich Dienste von Anbietern genutzt werden, die vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW freigegeben sind, z.B. Logineo NRW / Logineo NRW LMS.
Für die Ablage und den Austausch von Daten und Dokumenten ohne Personenbezug dürfen zusätzlich Cloudspeicher- und Kommunikationsdienste genutzt werden, mit denen die Schulträgerin bzw. die Schule ein Vertragsverhältnis eingegangen ist.
Mit dem Anbieter Google bestehen Vertragsverhältnisse mit der Schulträgerin zur Nutzung der Workspace for Education Anwendungen/Apps sowie mit dem Anbieter Microsoft zur Nutzung von Microsoft 365 Education Anwendungen/Apps. Bei Nutzung dieser Dienste sind die Einschränkungen
bzgl. des Datenschutzes zu berücksichtigen.
Die Nutzung von weiteren Cloudspeicher- und Kommunikationsdiensten, zu denen seitens des Landes Nordrhein-Westfalen, des Schulträgers oder der Schule kein Vertragsverhältnis besteht, ist untersagt. Gleiches gilt für die Verwendung von Diensten aus dem Bereich „Social Media“.
4.7 Technische Unterstützung
Das mobile Endgerät wird zentral mit Hilfe von Mobile Device Management Systemen (MDM) administriert
- Endgeräte auf Basis des Betriebssystems Microsoft Windows OS mit Microsoft Intune
- Endgeräte auf Basis des Betriebssystems Apple iPadOS mit Apple School Manager und jamf School
Bei der Nutzung der mobilen schuleigenen Endgeräte werden ausschließlich Daten für die Anmeldung verarbeitet. Aus dem ersten bis dritten Buchstaben des Vornamens, dem Nachnamen und der Schulzugehörigkeit wird der Benutzername gebildet:
- mmustermann@schulname.meschede.schule
Die eingesetzten Mobile Device Management Systeme dienen ausschließlich der Verwaltung der Endgeräte und über das System installierten Anwendungen. Ein Monitoring des Nutzungsverhaltens erfolgt mit diesen Systemen nicht:
- Verwaltung der Endgeräte (Device Configuration Policies)
- Verwaltung der Anwendungen und Dienste (App Configuration Policies)
- Verwaltung von Sicherheitsrichtlinien und Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre
(Protect Data)
Die technische Unterstützung durch die Schulträgerin umfasst im Sinne eines 2nd Level Supports:
- die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte mittels Mobile Device Management,
- eine Einweisung in die Grundkonfiguration der Endgeräte und Nutzung der
Ausstattung, - Abwicklungen im Rahmen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen,
- Sicherheitsupdates und Bugfixes für das jeweilige Betriebssystem und
die mittels Mobile Device Management installierten Anwendungen.
4.8 Ansprüche, Schäden und Haftung
Die Ausstattung ist pfleglich zu behandeln. Störungen oder Schäden an der Ausstattung wie auch deren Verlust ist der schulischen Ansprechperson unmittelbar anzuzeigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Ursache für einen Verlust, Beschädigung, Defekt etc., kein Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht.
Bei vermuteter Straftat wird in der Regel bei der Polizei eine Anzeige erstattet.
Kosten für die Beseitigung von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind, werden der Nutzerin oder dem Nutzer in Rechnung gestellt (vgl. § 48 BeamtStG i.V.m. § 80 LBG und § 3 Abs. 7 TV-L).
[1] Office 365 Desktop Anwendungen, die gegenüber den klassischen Office 2019 Anwendungen neben Sicherheitsupdates und Bugfixes zusätzlich auch neue Funktionen erhalten
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