Schulportal im Aufbau

Dieses im Aufbau befindliche Schulportal richtet sich an alle Lehrkräfte und SchülerInnen an Schulen in Trägerschaft der Kreis- und Hochschulstadt Meschede.

Aufgrund der aktuellen Situation bzgl. Distanz-Unterricht werden die Inhalte erst in den nächsten Wochen kontinuierlich aufgebaut. Daher sind aktuell nicht alle notwendigen Informationen und Dokumentationen über das Portal zugänglich.

Benutzerkonten für Microsoft 365, Google Workspace und schuleigenes (W)LAN

Das Land NRW stellt mit LOGINEO NRW u.a. den öffentlichen Schulen eine Schulplattform zur Verfügung. Die Schulen in Trägerschaft der Kreis- und Hochschulstadt Meschede nutzen diese Plattformen.

Ergänzend zu dieser landesweiten Plattform stellt die Kreis- und Hochschulstadt Meschede als Schulträgerin die beiden Plattformen

  • Microsoft 365 Education und
  • Google Workspace Education

ihren Schulen bereit. Für die Nutzung der beiden Plattformen sowie für das (W)LAN Schulnetz werden allen Lehrkräften und SchülerInnen entsprechende personalisierte Benutzerkonten über die Schulsekretariate bereitgestellt.

Da bei der Nutzung dieser Benutzerkennungen personenbezogene Daten der Lehrkräfte und SchülerInnen verarbeitet werden, ist eine Einwilligung der Lehrkraft bzw. der SchülerIn erforderlich.

Schuleigene Endgeräte für SchülerInnen im Distanz-Unterricht

Mit der „Förderung von digitalen Sofortausstattungen“ aus dem DigitalPakt Schule des Bundes und der Länder sind für alle Schulen in städtischer Trägerschaft mobile Endgeräte für SchülerInnen angeschafft worden.

Angesichts der COVID-19-Pandemie dürfen diese mobilen Endgeräte an SchülerInnen für die Teilnahme am Distanz-Unterricht entliehen werden. Das jeweilige Kontingent wird von den Schulen verwaltet.

Dienstliche Endgeräte der Lehrkräfte

Mit der „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ des Landes NRW steht den Lehrkräften und weitere MitarbeiterInnen, die am Bildungs- und Erziehungsauftrag in Schulen beteiligt sind, zu Unterrichts­zwecken und zur rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten ein mobiles schuleigenes Endgerät zur Verfügung.

Die Nutzungsbedingungen und ein Vordruck für das Übergabeprotokoll für diese Endgeräte finden Sie hier.

Voraussetzungen zur Nutzung der schulischen Plattformen

Mit dem schulischen Benutzerkonto stehen den Lehrkräften und SchülerInnen neben den Office-Anwendungen Microsoft Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Google Docs, Tabellen, Präsentationen, Kalender etc. eine Vielzahl weiterer Anwendungen und Dienste wie z.B. Microsoft Teams, Google Classroom, Google Meet etc.) zur Verfügung. Die Auswahl, welche Anwendungen und Dienste der drei im Leistungsumfang zum Teil überlappenden Plattformen (LOGINEO NRW, Microsoft 365 Education und Google Workspace Education) genutzt wird, erfolgt durch die jeweilige Schule.

Mit dem Benutzerkonto wird zusätzlich auch für jede Lehrkraft und jeden/jede SchülerIn eine schulische Mail-Adresse bereitgestellt. Für die Nutzung der schulischen Kommunikationskanäle (z.B. Mail, Chat) sind die Verhaltensregeln der jeweiligen Schule zu beachten.

Für die Nutzung der Anwendungen und Dienste der schulischen Plattformen wird neben dem schuleigenen Benutzerkonto und einem Internet-Zugang ein Internet-Browser benötigt. Für einige Anwendungen ist ein Browser erforderlich, der auf dem Open-Source-Projekt Chromium basiert (z.B. Google Chrome, „neuer“ Microsoft Edge etc.). Diese Browser stehen für eine Vielzahl von Plattformen (Apple iOS, Apple macOS, Microsoft Windows, Google Chrome OS sowie diverse Android und Linux-Derivate) kostenfrei zur Verfügung.

Im Distanz-Unterricht haben sich Endgeräte mit einer Bildschirm-Diagonalen ab 10“ (25cm) bewährt. Eine Tastatur erleichtert die Eingaben. Für die Teilnahme an Videokonferenzen sind entsprechende Ein- und Ausgabegeräte für die Sprach- und Bildübertragung notwendig (Lautsprecher, Mikrofon und Kamera).

Verfügt der/die SchülerIn über kein entsprechendes Endgerät zur Teilnahme am Distanz-Unterricht steht den Schulen ein Kontingent von schuleigenen Endgeräten zur Ausleihe zur Verfügung (siehe Schuleigene Endgeräte für SchülerInnen im Distanz-Unterricht).