Schuleigene Endgeräte für SchülerInnen im Distanz-Unterricht

Mit der „Förderung von digitalen Sofortausstattungen“ aus dem DigitalPakt Schule des Bundes und der Länder sind für alle Schulen in städtischer Trägerschaft mobile Endgeräte für SchülerInnen angeschafft worden.

Angesichts der COVID-19-Pandemie dürfen diese mobilen Endgeräte an SchülerInnen für die Teilnahme am Distanz-Unterricht entliehen werden. Das jeweilige Kontingent wird von den Schulen verwaltet.