Mit der „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ des Landes NRW steht den Lehrkräften und weitere MitarbeiterInnen, die am Bildungs- und Erziehungsauftrag in Schulen beteiligt sind, zu Unterrichtszwecken und zur rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten ein mobiles schuleigenes Endgerät zur Verfügung.
Die Nutzungsbedingungen und ein Vordruck für das Übergabeprotokoll für diese Endgeräte finden Sie hier.