Dienstliche Endgeräte der Lehrkräfte

Mit der „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ des Landes NRW steht den Lehrkräften und weitere MitarbeiterInnen, die am Bildungs- und Erziehungsauftrag in Schulen beteiligt sind, zu Unterrichts­zwecken und zur rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten ein mobiles schuleigenes Endgerät zur Verfügung.

Die Nutzungsbedingungen und ein Vordruck für das Übergabeprotokoll für diese Endgeräte finden Sie hier.